Sprachlicher Hinweis: Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.
Geltungsbereich: Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume der LifeFit med GmbH abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden. Sie gelten nicht für Verträge, bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommu-nikationsmitteln anbietet, wie beispielsweise über das Internet oder eine App
(1) Nutzung der Studios – Das Mitglied ist, je nach Abovariante, berechtigt, ein/ zwei oder sämtliche von der LifeFit med GmbH betriebenes/n Studio/s, während der Offnungszeiten zu nutzen. Der Zutritt zu dem Damenstudio ist grundsätzlich ausschließlich weiblichen Personen vorbehalten. Aus diesem Grund gelten gesonderte Zugangsberechtigungen, die beim Vertragsabschluss kommuniziert wurden. Unsere „Frühsport‘-Mitgliedschaft ermöglicht die Nutzung der Studios bis 13h an allen Wochentagen. Der Functional Club ist ein separat betriebener Trainingsbereich mit eigenem Zu-gangssystem. Der Zutritt zu diesem Bereich ist nicht in allen Mitgliedschaften enthalten und erfordert eine entsprechend berechtigte Mitgliedschaft oder Zusatz-vereinbarung. Die Nutzung ist nur mit gültiger Zugangsberechtigung möglich, die technisch kontrolliert wird. Das Betreten der Trainingsräume ist nur in sauberer und angemessener Trainings-bekleidung, sowie mit Sportschuhen gestattet. Kopfbedeckungen, mit Ausnahme von Caps, sind nicht gestattet. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung eines ausreichend großen Handtuchs als Unterlage für die Geräte Pflicht. Alle Traningsgeräte sind pfleglich zu behandeln. Sachbeschädigungen in der Anlage werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht. Bei Nutzung der separaten Trainingseinrichtungen (z.B. TRX) erhebt die LifeFit med GmbH bei fahrlässiger Beschädigung oder Verlust eine Gebühr in Höhe des Neuanschaffungswertes. Die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, müssen nach Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden. Es dürfen nicht mehrere Geräte gleichzeitig belegt werden. Die Hausordnung ist zu beachten. Mitglieder unter 16 Jahren dürfen die Trainingsgeräte nicht ohne Begleitung einer/eines angemeldeten Erziehungsberechtigten nutzen. Die Mitgliedschaft sowie sämtliche Vereinbarungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
(2) Beitragszahlung – Die monatlichen Beiträge und die ¼-jährlichen Quartals-pauschalen werden jeweils im Voraus fällig und zum 1. eines Monats bzw. eines Quartals abgebucht. Die LifeFit med GmbH ist berechtigt, Bankgebühren aus vom Mitglied verschuldeten Rückbuchungen der Bankeinzüge oder Kreditkartenab-buchungen dem Mitglied zu berechnen. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mind. 2 Monatsraten in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Monatsbeiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Ein Einchecken ist solange nicht möglich, bis der Beitrag ausgeglichen ist. Für jede nicht eingelöste Lastschrift wird dem Kunden ein Schadensersatz von 5,- € berechnet. Anderungen der Kundenanschrift und Kontodatenänderungen sind der LifeFit med GmbH unverzüglich mitzuteilen. Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, so ändern sich auch die Beiträge entsprechend. Für die sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen tritt/treten bei Minderjährigen der/die Erziehungsbe-rechtigte/n persönlich ein. Nach dem Erreichen der Volljährigkeit geht diese Zah-lungspflicht auf das Mitglied über.
(2.1) Ruhezeitmöglichkeit – Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können in gegenseitigem Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
(3) Laufzeit – Wird der Vertrag oder auch das zugebuchte Modul nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er bzw. es sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Alle Kündigungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.
(4) Haftungsausschluss – Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, (Wert-)Gegenstände oder Geld wird ausge-schlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.
(5) Nutzung der Spinde – Die vom Studio zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während der Anwesenheit im Studio genutzt werden. Die LifeFit med GmbH ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen. Umkleideschränke und Umziehkabinen sind sauber zu hinterlassen.
(6) Umgang mit dem Zugangsmedium – Dem Mitglied wird unmittelbar nach Beginn der Mitgliedschaft eine Chipkarte/Transponderarmband ausgehändigt. Ohne Identifikation über dieses Zugangsmedium ist kein Zugang möglich. Das Medium ist nicht übertragbar und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Ansonsten muss das Mitglied für den Schaden aufkommen. Überdies ist die LifeFit med GmbH berechtigt, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Vergisst das Mitglied sein Zu-gangsmedium, muss er/sie sich ausweisen und erhält dann für den Tag eine Gast-karte. Bei wiederholtem Vergessen, Verlust, Defekt muss das Mitglied den Schaden übernehmen und ein neues Medium erwerben. Bei Systemumstellungen der CHECK-IN-Anlagen muss der Kunde das hierfür geeignete neue Medium erwerben.
(7) Bei Verkauf eines der LifeFit med GmbH angehörenden Clubs besteht für Mitglieder der übrigen LifeFit Clubs kein Sonderkündigungsrecht, sofern ein gleichwertiges Studio der LifeFit med GmbH mit vergleichbarer Beitragsstruktur erreichbar ist.
(8) Konsumverbote – Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke und Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios mitzubrin-gen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist die LifeFit med GmbH zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
(9) Getränke – Die Selbstbedienung der Getränkeanlage ist nur den Mitgliedern ge-stattet, welche das Getränke-Abo gebucht haben. Getränke dürfen nur während des Trainings in die eigens dafür vorgesehenen LifeFit-Flaschen und nur für den eigenen Gebrauch gezapft werden. Die Mitnahme der Getränke für den privaten Bereich oder Weitergabe von Getränken an Dritte ist nicht gestattet und wird einem Diebstahl
(10) Datenschutz – Die LifeFit med GmbH verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst die LifeFit med GmbH Datum, Uhrzeit und Name des Mitgliedes und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet. Die LifeFit med GmbH überwacht seine Fitnessstudios mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnah-men, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die jeweiligen Stellen werden durch Hinweisschilder kenntlich gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit dies der LifeFit med GmbH gesetzlich oder durch Einwilligung des Betroffenen erlaubt ist. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.lifefit-fitness.de
(10.1) Datenschutzbeauftrager der LifeFit med GmbH – ist die SecData GmbH, Geschäftsführer Dr. Christoph Franke, Am Zwinger 2-4, 33602 Bielefeld, Registerge-richt AG Bielefeld, HRB 42982.
(11) Salvatorische Klausel – Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
(12) Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der LifeFit med GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin-gungen, die unmittelbarer Vertragsbestandteil sind. Änderungen und Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich bestätigt werden.
(13) Angabe der Öffnungszeiten, Saunazeiten und Kursangebote erfolgt ohne Gewähr, da Anderungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse auch kurzfristig notwendig sein können.
(14) Bezahlung – Alle LifeFit Clubs sind bargeldlos. Die Bezahlung in den einzelnen Studios (z.B. für den Erwerb von Shakes / Supplements, den Besuch von Sauna / Solarium oder die Zubuchung von Leistungen) ist nur mit einer EC-Karte möglich.
(15) Nutzung WLAN – Wir stellen unseren Mitgliedern die Nutzung einer kabellosen Internet-Verbindung (WLAN) frei, weisen aber darauf hin, dass die LifeFit med GmbH keine Haftung für Schäden an Endgeräten oder digitalen Daten übernimmt (z.B. durch mangelnden Virenschutz) und die tatsächliche Verfügbarkeit, Eignung und Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck nicht gewährleisten kann. Für seine über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der User alleine verantwortlich und übernimmt sämtliche Kosten, die daraus resultieren könnten. Er verpflichtet sich überdies, bei der Nutzung unserer Internetverbindung geltendes Recht einzuhalten. Dazu gehört, dass er u.a. das Urheberrecht wahrt, keine sitten-oder rechtswidrigen Inhalte nutzt, das WLAN nicht zur Versendung von Spam- oder Werbemails verwendet und den Jugendschutz beachtet. Die LifeFit med GmbH kann nicht garantieren, dass Daten nicht von Dritten eingesehen werden können. Mit dem Einloggen in unser WLAN erklärt der User sich automatisch mit den o.g. Bedingungen einverstanden.
(16) Hygiene Es ist zwingend notwendig, dass jedes Mitglied ein eigenes, ausreichend großes Handtuch (z.B. Dusch- oder Badetuch) als Unterlage für die Geräte sowie ein eigenes Microfasertuch zum Desinfizieren der benutzten Geräte mitbringt. Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung.
(17) Beitragserhöhung aufgrund wirtschaftlicher Entwicklung (1) Die LifeFit med GmbH behält sich das Recht vor, den monatlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich um 0,39 € anzupassen, um allgemeinen Kostensteigerungen (z. B. durch Inflation, Energiepreise, Löhne oder Instandhaltung) Rechnung zu tragen. Diese Erhöhung erfolgt unabhängig von individuellen Leistungen oder Vertragsveränderungen. (2) Die Erhöhung tritt automatisch mit Beginn des nächsten Kalenderjahres in Kraft. Das Mitglied erkennt durch Unterzeichnung der AGB’s vorab die bevorstehende Anderung an. (3) Eine Kündigung des Vertrags aus diesem Grund ist ausgeschlossen, sofern die Beitragserhöhung innerhalb des in Absatz (1) genannten Rahmens erfolgt.
Bitte beachten: Die allgemein aushängenden Regelungen und Fitnessregeln sind zwingend einzuhalten!
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