AGB

Sprachlicher Hinweis: Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den AGB die
männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht dies lediglich
zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.
Geltungsbereich: Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume der LifeFit med GmbH abgeschlossen werden und
bei denen sie wirksam einbezogen wurden. Sie gelten nicht für Verträge, bei denen
das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, wie beispielsweise über das Internet oder eine App.
(1) Nutzung der Studios – Das Mitglied ist, je nach Abovariante, berechtigt, ein/
zwei oder sämtliche von der LifeFit med GmbH betriebenes/n Studio/s, während
der Öffnungszeiten zu nutzen. Das Personal ist berechtigt,
Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder der Einhaltung der Hausordnung nötig ist. Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Respektvolles
Verhalten und einen höflichen Umgangston untereinander und gegenüber dem
Personal setzen wir zwingend voraus. Kunden, die die Trainingsatmosphäre mutwillig stören, werden des Trainings verwiesen, und die Mitgliedschaft wird einvernehmlich aufgelöst.
Das Betreten der Trainingsräume ist nur in sauberer und angemessener Trainingsbekleidung, sowie mit Sportschuhen gestattet. Kopfbedeckungen, mit Ausnahme
von Caps, sind nicht gestattet. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung eines
ausreichend großen Handtuchs als Unterlage für die Geräte Pflicht. Alle Traningsgeräte sind pfleglich zu behandeln. Sachbeschädigungen in der Anlage werden
auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht. Bei Nutzung der separaten Trainingseinrichtungen (z.B. TRX) erhebt die LifeFit med GmbH bei fahrlässiger Beschädigung oder Verlust eine Gebühr in Höhe des Neuanschaffungswertes. Die
beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, müssen nach Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden.
Es dürfen nicht mehrere Geräte gleichzeitig belegt werden. Die Hausordnung ist
zu beachten. Mitglieder unter 16 Jahren dürfen die Trainingsgeräte nicht ohne Begleitung einer/eines angemeldeten Erziehungsberechtigten nutzen. Die Mitgliedschaft sowie sämtliche Vereinbarungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
(2) Beitragszahlung – Die monatlichen Beiträge und die ¼-jährlichen Quartalspauschalen werden jeweils im Voraus fällig und zum 1. eines Monats bzw. eines
Quartals abgebucht. Die LifeFit med GmbH ist berechtigt, Bankgebühren aus vom
Mitglied verschuldeten Rückbuchungen der Bankeinzüge oder Kreditkartenabbuchungen dem Mitglied zu berechnen. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mind.
2 Monatsraten in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Monatsbeiträge
der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Ein Einchecken ist solange nicht möglich,
bis der Beitrag ausgeglichen ist. Für jede nicht eingelöste Lastschrift wird dem
Kunden ein Schadensersatz von 5,- € berechnet.
Änderungen der Kundenanschrift und Kontodatenänderungen sind der LifeFit med
GmbH unverzüglich mitzuteilen. Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz,
so ändern sich auch die Beiträge entsprechend. Für die sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen tritt/treten bei Minderjährigen der/die Erziehungsberechtigte/n persönlich ein. Nach dem Erreichen der Volljährigkeit geht
diese Zahlungspflicht auf das Mitglied über.
(2.1) Ruhezeitmöglichkeit – Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können in gegenseitigem Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung
verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende
nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben
hiervon unberührt.
(3) Laufzeit – Wird der Vertrag oder auch das zugebuchte Modul nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten
Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er bzw. es sich auf unbestimmte Zeit und
kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Alle Kündigungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.
(4) Haftungsausschluss – Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, (Wert-)Gegenstände oder Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges
bzw. vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Das Studio haftet nicht
für selbstverschuldete Unfälle.
(5) Nutzung der Spinde – Die vom Studio zur Verfügung gestellten verschließbaren
Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während der Anwesenheit im Studio
genutzt werden. Die LifeFit med GmbH ist berechtigt, darüber hinaus verwendete
Spinde zu öffnen. Die Umkleideschränke und Umziehkabinen sind sauber zu
hinterlassen.
(6) Umgang mit der LifeFit Magnetkarte – Dem Mitglied wird unmittelbar nach
Beginn der Mitgliedschaft ein Clubausweis ausgehändigt. Ohne aktuellen Clubausweis ist kein Check-In bzw. Zugang möglich. Die personalisierte Magnetkarte
ist nicht übertragbar und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Ansonsten muss das Mitglied für den Schaden aufkommen. Überdies ist die LifeFit med
GmbH berechtigt, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Vergisst das Mitglied
seinen Clubausweis, muss er/sie sich ausweisen und erhält dann für den Tag eine
Gastkarte. Bei wiederholtem Vergessen, Verlust oder Defekt der Karte muss das
Mitglied den Schaden übernehmen und eine neue Karte erwerben. Bei Systemumstellungen der CHECK-IN-Anlagen muss der Kunde die hierfür geeignete neue
Karte erwerben.
(7) Bei Verkauf eines der LifeFit med GmbH angehörenden Clubs besteht für
die Mitglieder der übrigen LifeFit Clubs kein Sonderkündigungsrecht, sofern ein
gleichwertiges Studio der LifeFit med GmbH mit vergleichbarer Beitragsstruktur
erreichbar ist.
(8) Konsumverbote – Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen,
alkoholische Getränke und Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied
untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und
ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel,
welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die
Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche
Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem
Verstoß gegen diese Bestimmung ist die LifeFit med GmbH zur außerordentlichen
Kündigung berechtigt.
(9) Getränke – Die Selbstbedienung der Getränkeanlage ist nur den Mitgliedern
gestattet, welche das Getränke-Abo gebucht haben. Getränke dürfen nur während
des Trainings in die eigens dafür vorgesehenen LifeFit-Flaschen und nur für den
eigenen Gebrauch gezapft werden. Eine Mitnahme der Getränke für den privaten
Bereich oder Weitergabe von Getränken an Dritte ist nicht gestattet und wird einem
Diebstahl gleichgestellt.
(10) Datenschutz – Die LifeFit med GmbH verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten
des Fitnessstudios erfasst die LifeFit med GmbH Datum, Uhrzeit und Name des
Mitgliedes und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten
zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet. Die LifeFit med
GmbH überwacht seine Fitnessstudios mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit
seiner Mitglieder oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand
der Beobachtung und die jeweiligen Stellen werden durch Hinweisschilder kenntlich gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
werden eingehalten.
Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit dies der LifeFit med GmbH gesetzlich oder durch
Einwilligung des Betroffenen erlaubt ist. Weitere Informationen zum Datenschutz
finden Sie unter www.lifefit-fitness.de
(10.1) Datenschutzbeauftrager der LifeFit med GmbH – ist die SecData GmbH,
Geschäftsführer Dr. Christoph Franke, Am Zwinger 2-4, 33602 Bielefeld, Registergericht AG Bielefeld, HRB 42982.
(11) Salvatorische Klausel – Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von
Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit
des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
(12) Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der LifeFit med GmbH erfolgen
ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unmittelbarer Vertragsbestandteil sind. Änderungen und Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich
bestätigt werden.
(13) Angabe der Öffnungszeiten, Saunazeiten und Kursangebote erfolgt ohne
Gewähr, da Änderungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse auch kurzfristig
notwendig sein können.
(14) Bezahlung – Alle LifeFit Clubs sind bargeldlos. Die Bezahlung in den einzelnen
Studios (z.B. für den Erwerb von Shakes oder Supplements, den Besuch von Sauna
oder Solarium oder die Zubuchung von Leistungen) ist nur mit einer EC-Karte
möglich.
(15) Nutzung WLAN – Wir stellen unseren Mitgliedern die Nutzung einer kabellosen Internet-Verbindung (WLAN) frei, weisen aber darauf hin, dass die LifeFit med
GmbH keine Haftung für Schäden an Endgeräten oder digitalen Daten übernimmt
(z.B. durch mangelnden Virenschutz) und die tatsächliche Verfügbarkeit, Eignung
und Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck nicht gewährleisten kann. Für seine über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch
genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der User
alleine verantwortlich und übernimmt sämtliche Kosten, die daraus resultieren
könnten. Er verpflichtet sich überdies, bei der Nutzung unserer Internetverbindung
geltendes Recht einzuhalten. Dazu gehört, dass er u.a. das Urheberrecht wahrt, keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte nutzt, das WLAN nicht zur Versendung von
Spam- oder Werbemails verwendet und den Jugendschutz beachtet. Die LifeFit
med GmbH kann nicht garantieren, dass Daten nicht von Dritten eingesehen werden können. Mit dem Einloggen in unser WLAN erklärt der User sich automatisch
mit den o.g. Bedingungen einverstanden.
(16) Hygiene Es ist zwingend notwendig, dass jedes Mitglied ein eigenes,
ausreichend großes Handtuch (z.B. Dusch- oder Badetuch) als Unterlage für die
Geräte sowie ein eigenes Microfasertuch zum Desinfizieren der benutzten Geräte
mitbringt. Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung.