AGB

(1) Nutzung der Studios

Das Mitglied ist, je nach Abovariante, berechtigt, ein/zwei oder sämtliche von der Lifefit med GmbH betriebenes/n Studio/s, während der Öffnungszeiten zu nutzen. Dabei erfolgt die Betreuung der Mitglieder durch das Trainings-personal. Das Personal ist berechtigt Weisungen zu erteilen, so-weit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Haus-ordnung nötig ist. Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Betreten der Trainingsräume ist nur in sauberer Trainingsbe-kleidung sowie mit Sportschuhen gestattet. Aus hygienischen Gründen ist auch im Trainingsbereich ein Handtuch zu benutzen. Alle Trainingsgeräte sind pfleglich zu behandeln. Die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, müssen nach Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden. Die Hausordnung ist zu beachten.
Mitglieder unter 16 Jahren dürfen die Trainingsgeräte nicht ohne Begleitung einer/eines angemeldeten Erziehungsberechtigten nutzen. Die Mitgliedschaft sowie sämtliche Vereinbarungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

(2) Beitragszahlung

Die monatlichen Beiträge und die ¼-jähr-lichen Servicepauschalen werden jeweils im Voraus fällig und zum 1. eines Monats bzw. eines Quartals abgebucht. Die Lifefit med GmbH ist berechtigt Bankgebühren, aus vom Mitglied ver-schuldeten Rückbuchungen der Bankeinzüge oder Kreditkarten-abbuchungen, dem Mitglied zu berechnen. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens 2 Monatsraten in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Monatsbeiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Änderungen der Kundenanschrift und Konto-datenänderungen sind der Lifefit med GmbH unverzüglich mitzu-teilen. Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, so ändern sich auch die Beiträge entsprechend. Für die sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen tritt/treten bei Minderjäh-rigen der/die Erziehungsberechtigte/n persönlich ein. Nach dem Erreichen der Volljährigkeit geht diese Zahlungspflicht auf das Mitglied über.

(3) Laufzeit

Die Mitgliedschaft und Modulzubuchungen ver-längern sich fortlaufend um 12 Monate, falls sie nicht unter Ein-haltung einer Kündigungsfrist von mind. 3 Monaten vor dem je- weiligen Beendigungszeitpunkt schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung in Textform bei der Lifefit med GmbH.

(4) Wertgegenstände/Nutzung der Spinde

Die Lifefit med GmbH übernimmt keine Haftung für ins Studio mitgebrachte Wertsachen, Schmuck oder Geld sowie Kleidung. Dies gilt insbesondere auch für die Umkleide- und Wertschrankbereiche. Die vom Studio zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während der Anwesenheit im Studio genutzt wer-den. Die Lifefit med GmbH ist berechtigt, darüber hinaus verwen-dete Spinde zu öffnen.

(5) Umgang mit der LifeFit Magnetkarte

Dem Mitglied wird unmittelbar nach Beginn der Mitgliedschaft ein Clubausweis aus- gehändigt. Ohne aktuellen Clubausweis ist kein Check-In bzw. Zugang möglich. Sollte der Clubausweis nicht vorliegen, muss der Kunde für den Tag einen gültigen Personalausweis vorlegen und eine Tageskarte erwerben. Die personalisierte Magnetkarte ist nicht übertragbar und darf nicht an Dritte weitergegeben wer-den, ansonsten muss das Mitglied für den Schaden aufkommen. Überdies ist die Lifefit med GmbH berechtigt eine fristlose Kündi-gung auszusprechen. Bei Verlust oder Defekt der Karte, muss das Mitglied den Schaden übernehmen und eine neue Karte erwer-ben. Bei Systemumstellungen der CHECK-IN-Anlagen muss der Kunde die hierfür geeignete neue Karte erwerben.

(6) Bei Verkauf eines der Lifefit med GmbH angehörenden Clubs

besteht für die Mitglieder der übrigen LIFEFIT Clubs kein Sonder-kündigungsrecht, sofern ein gleichwertiges Studio der LifeFit med GmbH mit vergleichbarer Beitragsstruktur erreichbar ist.

(7) Konsumverbote

Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke und Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arnzei-mittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Ge-brauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied un-tersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonsti-ger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist die Lifefit med GmbH zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

(8) Getränke

Die Selbstbedienung der Getränkeanlage ist nur den Mitgliedern gestattet, welche das Getränke-Abo gebucht haben. Getränke dürfen nur während des Trainings in die eignes dafür vorgesehenen LifeFit-Flaschen und nur für den eigenen Ge-brauch gezapft werden. Eine Mitnahme der Getränke für den pri-vaten Bereich oder Weitergabe von Getränken an Dritte ist nicht gestattet und wird einem Diebstahl gleichgestellt.

(9) Datenschutz

Die Lifefit med GmbH verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos)selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst die Lifefit med GmbH Datum, Uhrzeit und Name des Mitgliedes und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainings-bedingungen verwendet. Die Lifefit med GmbH überwacht seine Fitnessstudios mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicher-heit seiner Mitglieder oder zur Aufklärung von Straftaten erforder-lich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder kenntlich gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt nur soweit dies der Lifefit med GmbH gesetzlich oder durch Einwilligung des Betroffenen erlaubt ist. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.lifefit-fitness.de

(9.1) Datenschutzbeauftrager der LifeFit med GmbH

ist die SecData GmbH, Geschäftsführer Dr. Christoph Franke, Am Zwinger 2-4, 33602 Bielefeld, Registergericht AG Bielefeld, HRB 42982.

(10) Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurch-führbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

(11) Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Lifefit med GmbH

erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unmittelbarer Vertrags-bestandteil sind. Änderungen und Ergänzungen sind nur dann ver-bindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich bestätigt werden.